Grillhütte Schäferburg

Inhalt: Holzkunst an der Schäferburg 2024, Burgfest 2023, Die Hütte, Mietvertrag, Hüttenordnung, Download

Holzkunst an der Schäferburg 2024

Mit beginnendem Frühling hat der Heimat-und und Kulturverein (HuK) Niederbiel rund um seine "Schäferburghütte" neue Holzgeräte erstellt. Mit Hans-Jürgen Lindenthal gab es dafür einen hervorragenden Fachmann, der ebenso solide wie kreative Holzarbeiten erschafft. 
Zunächst am Waldrand der Schäferburg eine XXL-BANK aus massiver Eiche, die als Ruheort mit wunderbarem Lahntalblick einlädt.Weitere Holzklettergeräte in Form von Drache oder Krokodil sind besonders für bewegungsfreudige Kinder ein Spielangebot. Das I-Tüpfelchen soll im Rahmen des 1. Mai-Burgfestes eingeweiht werden: eine 10 Meter lange Holzeisenbahn, ebenfalls Made by Lindenthal. 
Vor Jahrzehnten hatte dort bereits eine kleinere Holzeisenbahn gestanden, an die sich viele heute Erwachsene noch gerne erinnern. XXL-BANK: Erbauer Hans-Jürgen Lindenthal (links) mit dem HuK-Vorsitzenden Hans-Helmut Hofmann beim Probesitzen mit "Weitblick".und HOLZ-KLETTERDRACHE

 

Burgfest 2023

Nach dreijähriger Pause fand das  "Burgfest" des Heimat-und Kulturvereins Niederbiel an der Schäferburghütte wieder regen Zuspruch. Am Waldrand gelegen mit herrlichem Lahntalblick war das Angebot für einen Frühschoppen mit regionalen Grillspezialitäten sowie Kaffee und eine reichhaltige Kuchentheke ein attraktiver Anziehungspunkt. 
Das frühlingshafte Wetter und das Ergrünen des Waldes lud auch Wandergruppen zum Verweilen ein. Erfreulich aus Sicht des Vereins war auch, dass spontan miteinander gesungen und "Der Mai ist gekommen" angestimmt wurde.
Der angrenzende naturnahe Spielplatz des Vereins bot den Kindern Aktivitäten und Abwechslung sowie Eltern und Großeltern einen erholsamen Aufenthalt. 
Vorsitzender Hans-Helmut Hofmann dankte den "Helfenden Hände" für die gute Mithilfe und Unterstützung des Burgfestes, das Jung und Alt erfreute.

 

Die Grillhütte Schäferburg

Die Grillhütte Schäferburg ist eine vereinseigene Selbstversorgerhütte, die für Feste aller Art gemietet werden kann.Sie bietet innen Platz für ca. 50 Personen; beim seit 2001 regelmäßig am 1.Mai stattfindenden "Burgfest" des Vereins finden sich sogar mehrere hundert Gäste auf dem Plateau mit dem herrlichen Ausblick ins Lahntal ein.Die Hütte kann für fast jeden Tag im Jahr für 60 Euro/Tag gemietet werden. Da die Hütte besonders an den Wochenenden in der schönen Jahreszeit begehrt ist, bitten wir um frühzeitige Reservierung, wenn Sie einen bestimmten Termin wünschen! Mit der Zahlung der Miete wird Ihre Reservierung zur verbindlichen Buchung. Ihr Ansprechpartner ist unser Hüttenwart Peter Henß, Tel.06442/1415.

Die Hütte ist wie folgt ausgestattet: Großer Raum mit Tischen und Stühlen für ca.50 Personen, Nebenraum mit Anrichte, Spüle, Wasserkocher und Kühlschränken. Gasöfen für die kalte Jahreszeit (12 € pro Ofen und Tag). Netzstromversorgung,Wasseranschluß,Außenbeleuchtung. Herren- u. Damen/ Behinderten-WC. Bänke und Tische außen. Handgeräte und Putzmittel für Reinigung und Pflege.Für größere Veranstaltungen kann es hilfreich sein, sich das Spülmobil des THW Wetzlar mit oder ohne Geschirr zu mieten (s."Links").

Weiter unten finden Sie den Mietvertrag und die Benutzungsordnung, aus denen weitere wichtige Informationen wie z.B. die Anfahrbeschreibung hervorgehen.

Darunter können Sie sich den Mietvertrag mit Benutzungsordnung herunterladen und ausdrucken.

 

Der Mietvertrag der Hütte. Änderungen vorbehalten.

Mietvertrag Nr.      /202. Schutzhütte Schäferburg   Stand März 2021

Wir erteilen Ihnen hiermit die Erlaubnis, die Grillhütte "Schäferburg" nach Bezahlung und Hinterlegung  der  unten aufgeführten Miete und Kaution und unter Beachtung der umseitigen Benutzungsordnung

vom         ab      Uhr bis                 ____ Uhr mit ca.      Personen  für ___________________________

(Art der Veranstaltung) zu benutzen. Soweit nichts anders vereinbart wurde, erfolgen  Schlüsselübergabe und Rückgabe jeweils um 10:00 Uhr an der Grillhütte "Schäferburg". Die Nutzung dieser Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird der Heimat- und Kulturverein Niederbiel e. V. von jeglicher Haftung befreit.

Herr/Frau:          

Anschrift:             Tel.   

Die Benutzungsgebühr inkl. Wasser- /Abwassergebühr und Ökostromkosten bis 10 kwh beträgt € 60.-
    Der Vertrag wird erst durch die Unterschriften und die Bezahlung der Miete verbindlich. Bei Absage einer Terminvereinbarung bis 30 Tage vor dem Termin wird 1/3 der Miete einbehalten, bei späterer Absage die ganze. Bei Zahlung per Überweisung (nur bei Vereinbarung) innerhalb von 10 Tagen an: HuK Niederbiel, Kto. 50000066 BLZ 51550035 Sparkasse Wetzlar, Zweck: „Grillhütte“, Name und Buchungstag. Bei Nichtzahlung wird der vorgemerkte Buchungstermin wieder freigegeben.

Für die Benutzung der Gasöfen wird eine Pauschale von 12,- € pro Gerät und Tag berechnet:      €

Ist der Stromverbrauch höher als 10 kW, werden 0,50 € pro kWh berechnet.

Sonstige Vereinbarungen:___________________________________________________________________________


Datum, Unterschrift Mieter/in:   

Miete bar erhalten am:         Unterschrift Hüttenwart/in:   

Zur Sicherstellung der Reinigung, des ordnungsgemäßen Zustandes und der Rückgabe des Schlüssels  ist bei der Schlüsselübergabe eine Kaution von 100,- € zu hinterlegen.

 

Kaution bar erhalten am:         Unterschrift Hüttenwart/in:   

Diesen Vertrag bitte zur Hüttenüber- bzw. Rückgabe vorlegen!

Sind alle umseitig beschriebenen Bedingungen erfüllt worden, wird die Kaution ggf. abzüglich Strom erstattet.
Abnahmeprotokoll bei Schlüsselrückgabe

Ist die Hütte und die umliegende Anlage  aufgeräumt, und gereinigt, Böden feucht gewicht    O    Tische und Arbeitsflächen feucht abgewischt    O    Kühlschränke innen und außen feucht gereinigt    O   Toiletten gereinigt   O 

Abfall entsorgt   O   Pflasterfläche gekehrt   O   Beanstandungen:---------------------------------------------------------

Strom: (Zählerstand vorher: _________Zählerstand nachher: __________    = KWh: _____-10=_) _____kwh/_____€

Kaution bar zurückerhalten am:                Unterschrift  Nutzer/in:   

Benutzungsordnung    Stand Juni 2021

Der Heimat- und Kulturverein Niederbiel begrüßt Sie herzlich und wünscht Ihnen schöne Stunden und Entspannung an der „Schäferburg“. Der Hüttenmietvertrag enthält Auflagen, die in der nachstehenden Benutzungsordnung aufgeführt sind. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter/ die Mieterin zur deren Einhaltung:

 

1. Anfahrt: Die Hütte steht am Waldrand auf der Anhöhe zwischen Niederbiel und Oberbiel. Nach dem Ortsschild von Niederbiel in der Weilburger Straße fahren Sie die nächste Straße rechts, Forsthausstraße, und nach 200 m wieder rechts, Memelstraße. Diese führt aus dem Ort heraus, nach 250 m links (rechts gehts zu einem Bauernhof) und dann ca 1 km der asphaltierten Straße folgen. Diese Straße führt am Waldrand entlang zur Hütte. Alle Abzweigungen sind mit "Grillhütte" beschildert.

Andere Zufahrten, etwa über land- u. forstwirtschaftliche Wege, sind untersagt! Die Mißachtung der Anfahrbeschreibung wird von der Polizei bzw. Solmser Ordnungsbehörde geahndet. Zudem ist der Vermieter bei Zuwiderhandlung berechtigt, die Kaution einzubehalten. Der Hüttenmieter ist dafür verantwortlich, seine Gäste unmißverständlich darauf hinzuweisen.

2. Die Hütte mit ihrer Einrichtung ist Allgemeingut. Sie schonend zu behandeln und tadellos zu hinter- lassen sollte selbstverständlich sein. Die „Schäferburg“ ist eine Selbstversorgerhütte. Für Toilettenpapier, Handtücher usw. ist selbst zu sorgen. Verpflegung und Geschirr sind mitzubringen, Kühlschränke und Heißwassergerät sind vorhanden. Für Übernachtungen sind Hütte und Gelände nicht ausgelegt. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.
3. Schlüssel: Der Vertragsunterzeichner erhält einen Schlüssel, der die Eingangstür, die Tür zu den WC-Räumen und die Zufahrt schließt. Der Schlüssel ist Teil einer Schließanlage und deshalb besonders sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust muss die Schließanlage ausgetauscht werden, was für den Nutzer mit Kosten von ca. 150 € verbunden ist. Tipp: Vorhangschloss der Zufahrt immer anschließen.
4. Heizung: Für die kalte Jahreszeit stehen auf Wunsch Gas-Einzelöfen zur Verfügung. Diese werden mit 12 € pro Tag und Ofen abgerechnet. Lassen Sie sich die Funktion dieser Geräte von uns erklären, wenn Sie damit nicht vertraut sind. Offenes Feuer in der Hütte (auch Kerzen usw.) ist verboten!
5. Ordnung: Garnituren, Mobiliar und alle sonstigen Gebrauchsgegenstände sind jeweils wieder so abzustellen bzw. zu stapeln wie zuvor. Die Fenster und Läden sind vor Verlassen der Hütte zu verriegeln.
6. Sauberkeit: Alle Fußböden, Tische, Kühlschränke und sanitäre Anlagen sind vor Verlassen des Gebäudes feucht und hygienisch einwandfrei zu wischen. Geräte und Putzmittel sind vorhanden. Bei Bedarf ist die gepflasterte Außenanlage  abzufegen und die ungepflasterte Außenanlage mit dem Laubrechen abzurechen. Bitte vermeiden Sie auch das Hinterlassen von kleinen Abfällen wie Kronkorken, Zigarettenkippen usw.
7.Der Hüttenmieter ist in der Pflicht, die Beschallung bei Musikanlagen so einzurichten, dass eine Beeinträchtigung des Niederbieler Wohnbereiches unterbleibt. Die ortsabgewandte Platzierung der Lautsprecher und eine maßvolle Lautstärke sind zu gewährleisten. Ab 22:00 Uhr ist nochmals die Lautstärke zu reduzieren. Bei Zuwiderhandlungen erlischt die Nutzungsberechtigung. Des Weiteren kann der Hüttenwart von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Strom abschalten. Ansonsten erfolgt polizeiliches Einschreiten. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Kaution einzubehalten.

8. Feuer, Brandschutz: Stellen Sie Fahrzeuge, Anhänger usw. so ab, dass Einsatzfahrzeuge im Not- oder Brandfall problemlos an Hütte und umgebendes Gelände herankönnen. Entzünden und unterhalten Sie das Feuer nur an der dafür vorgesehenen Stelle. Die Befeuerung des Grills ist nur mit Grillkohle oder trockenem, naturbelassenem Holz vorzunehmen; Feuer mit behandelten Hölzern oder anderem Material ist untersagt. Das Feuer darf nicht größer als die Grillstelle sein, sonst leidet die Einfassung. Löschen Sie das Feuer bei starkem Wind wegen der Brandgefahr. Unterlassen Sie bitte deshalb auch das Rauchen im umgebenden Wald. Aus Brandschutzgründen und wegen des Schmutzes ist auch jegliches Feuerwerk auf der Schäferburg verboten! Wenn Sie sog."Schwedenfeuer" (Baumstammfackeln) abbrennen wollen, stellen Sie diese wegen des Rußes bitte nicht auf die Pflasterung.  Vergewissern Sie sich vor dem Verlassen der Anlage, dass das Feuer oder die Glut auch vollständig erloschen sind.
9. Müll: Die Hütte wird von der Müllabfuhr nicht angefahren, deshalb müssen sämtliche Abfälle mit nach Hause genommen werden (halten Sie bitte dafür eigene Müllsäcke parat).Bitte schauen Sie vorher auch kurz über das Gelände, ob sich noch irgendwo Abfall „verirrt“ hat, danke!
10. Kaution: Sofern die genannten Auflagen befolgt worden sind, wird die Kaution zurückerstattet, andernfalls (bei Verstoß gegen die Auflagen bzw. Benutzungsordnung) wird sie ganz oder teilweise einbehalten. Falls die Kaution zur Beseitigung entstandener Schäden/Verlust/Verunreinigungen nicht ausreicht, werden die Mehrkosten dem Vertragsunterzeichner in Rechnung gestellt.

Der Hüttenwart des Heimat- und Kulturverein Niederbiel e.V.
Weitere Infos:www.huk-niederbiel.jimdo.com
Wichtige Telefonnummern:
Hüttenwart: Peter Henß, Berghäuser Str.15        06442-1415  

Mietvertrag Grillhütte Schäferburg Niederbiel Juni 2021
Hüttenmietvertrag Juni 2021.pdf
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HuK Aktuell:

Jahreshauptversamm- lung am Fr. dem 19.4.24

Die diesjährige JHV findet am Freitag, dem 19 4. ab 19 Uhr in den Räumen der Vogelschutz gruppe unter der Mehrzweck halle statt. Mehr siehe "JHV".

Holzkunst an der Schäferburg

Mit beginnendem Frühling hat der Heimat-und und Kulturverein (HuK) Niederbiel rund um seine "Schäferburghütte" neue Holzgeräte erstellt. Mehr siehe "Grillhütte".

Obstbaumschnittkurs am 9. März

Der Heimat- und Kulturverein Niederbiel e.V. hatte für Samstag, 9. März zu einem gut dreistündigen kostenlosen Obstbaumschnittkurs eingeladen. Mehr siehe "Natur u. Obst".